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Sehr geehrte Geschäftspartner,
wir informieren Sie hiermit über eine Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ausschließlich unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB betrifft. Die Änderung betrifft den Abschnitt zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß Elektrogesetz (ElektroG) und tritt zum 15.03.2026 in Kraft.
Neu aufgenommen wurde folgender Passus in unsere AGB:
Bei der Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem ElektroG trägt der Kunde die Kosten für Verpackung, Transport und ggf. Transportversicherung der Altgeräte zu OmniAV. OmniAV organisiert die fachgerechte Behandlung und Entsorgung der zurückgegebenen Altgeräte; weitergehende Entsorgungskosten können dem Kunden nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
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Einräumung von Frist und Widerspruchsrecht (B2B)
Sie haben das Recht, dieser AGB-Änderung zu widersprechen. Bitte richten Sie einen etwaigen Widerspruch in Textform (z.B. per E-Mail) bis spätestens 15.03.2026 an: info@omniav.de
Sofern Sie der AGB-Änderung nicht innerhalb dieser Frist widersprechen, gelten die geänderten AGB mit Wirkung ab dem 15.03.2026 als von Ihnen genehmigt.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behalten für die bestehenden Verträge die bisherigen AGB Gültigkeit; wir behalten uns in diesem Fall vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich zu beenden.
Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB können Sie unter folgendem Link einsehen und herunterladen: https://omniav.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen OmniAV GmbH
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