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Sehr geehrte Geschäftspartner,
wir informieren Sie hiermit über eine weitere Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Änderung betrifft den Abschnitt zu Vergütung und Fälligkeit bei Lieferung und Montage (Mischverträge) und tritt zum 01.04.2026 in Kraft.
Neu aufgenommen wurde folgender Passus in unsere AGB:
Für Aufträge, die sowohl Warenlieferung als auch Montage-/Installationsleistungen umfassen, haben wir folgende Regelung präzisiert:
Getrennte Abrechnung von Ware und Montage
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Die Lieferung der Handelsware und die Montageleistung werden künftig als selbständige Leistungen behandelt
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Die Handelsware kann bereits bei Zustellung am Montageort bzw. Übergabe an den Spediteur in Rechnung gestellt werden
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Die Montageleistung wird nach Fertigstellung separat abgerechnet
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Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben vollumfänglich erhalten
Hintergrund
Diese Anpassung ermöglicht uns eine transparentere Auftragsabwicklung bei komplexen Projekten und vermeidet Verzögerungen in der Abrechnung, wenn Ware bereits geliefert wurde, die Montage aber noch läuft.
Wichtig: Ein Zurückbehaltungsrecht besteht weiterhin für jeden Leistungsbestandteil, sofern dieser mangelhaft ist. Ihre Rechte werden durch diese Änderung nicht eingeschränkt.
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Einräumung von Frist und Widerspruchsrecht (B2B)
Sie haben das Recht, dieser AGB-Änderung zu widersprechen. Bitte richten Sie einen etwaigen Widerspruch in Textform (z.B. per E-Mail) bis spätestens 01.04.2026 an: info@omniav.de
Sofern Sie der AGB-Änderung nicht innerhalb dieser Frist widersprechen, gelten die geänderten AGB mit Wirkung ab dem 01.04.2026 als von Ihnen genehmigt.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behalten für die bestehenden Verträge die bisherigen AGB Gültigkeit; wir behalten uns in diesem Fall vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich zu beenden.
Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB können Sie unter folgendem Link einsehen und herunterladen: https://omniav.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen OmniAV GmbH
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